Dead Rising – Verschiebung in den Indizierungslisten

Immer wieder werden Spiele von den Indizierungslisten entfernt. Im Falle von Dead Rising erleben wir eine von wenigen Verschiebungen.

Der Action-Titel aus dem Hause Capcom befindet sich fortan nicht mehr auf der Liste B, sondern Liste A. Die Beschlagnahme gemäß §131 StGB wurde in Deutschland aufgehoben, betroffen sind davon die EU- wie auch die UK-Version. Die Indizierung hat damit zwar weiterhin Bestand, ihr dürft das Spiel nun mehr besitzen.

Verschwinden Titel komplett aus den Indizierungslisten, nachdem diese einer erneuten Prüfung unterzogen wurden, dürfen sie frei verkauft werden. Alle Titel auf der Liste A dürfen zwar verkauft aber nicht beworben werden.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) führt in Teil A alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der BPjM keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben.

Die BPjM führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A umgetragen. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, wird das Medium zusätzlich in der von der BPjM geführten Übersicht aller bundesweit beschlagnahmten Medien aufgeführt.