Freitag 19 Dez. 2025
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Releasedatum zu Metro Redux veröffentlicht

Deep Silver kündigt heute das Releasedatum für Metro Redux an: Die vollständig überarbeiteten und verbesserten Versionen von Metro 2033 und Metro: Last Light erscheinen am 29. August 2014 für Xbox One, PlayStation 4 und PC in Europa zusammen in einer Box im Handel. Mit der aufpolierten Next-Gen-Grafik, flüssigem Konsolen-Gameplay mit 60 Bilder pro Sekunde (FPS) sowie vielen neuen und verbesserten Inhalten und Features ist Metro Redux weit mehr als nur ein einfaches HD-Upgrade.

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Neben Metro 2033 und Metro: Last Light enthält die Metro Redux-Box alle bisher erschienen Erweiterungen. Die Kampganen beider Spiele können sowohl im “Spartan”- als auch im “Survival”-Modus bestritten werden sowie im beliebten Ranger-Modus. Metro 2033 und Metro: Last Light werden auch separat via Download erhältlich sein.

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Quelle: PM

Mit Call of Duty: Advanced Warfare in die Tech-Zukunft

In Call of Duty: Advanced Warfare wird die Technologie von morgen bereits heute Wirklichkeit. Glen Schofield und Michael Condrey, die Mitgründer von Sledgehammer Games, erklären im neuesten Behind the Scenes-Video, wie futuristische Technologie und das Exo-Skelett das Spielerlebnis von Call of Duty auf ein neues Level heben:

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Call of Duty: Advanced Warfare erscheint am 4. November 2014 auf Xbox One, Xbox 360, PlayStation 4, PlayStation 3 sowie PC-Systemen. Eine USK-Wertung steht noch aus. Weitere Informationen gibt es unter www.callofduty.com, www.facebook.com/callofduty, www.youtube.com/callofduty oder auf Twitter bei @CallofDuty oder @ATVI_Cloud sowie auf Instagram.

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Quelle: PM

Die Tribute von Panem – Mokingjay Teil 1 – Präsident Snows Ansprache an die Bürger von Panem

Macht euch bereit für eine wichtige Ansprache an das Volk von Panem: Präsident Snows Apell für ein vereintes Panem ist ab sofort unter www.thecapitol.pn zu sehen.

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Zum Inhalt von DIE TRIBUTE VON PANEM – MOCKINGJAY Teil 1:
Katniss Everdeen (Jennifer Lawrence) konnte von den Rebellen aus der Arena gerettet und in dem zerstört geglaubten Distrikt 13 in Sicherheit gebracht werden. Für die unterdrückte Gesellschaft wird sie zur heroischen Symbolfigur des Aufstands gegen das Kapitol. Als der Krieg ausbricht, der das Schicksal Panems für immer bestimmen wird, muss Katniss sich entscheiden: Kann sie den Rebellen rund um Präsidentin Coin (Julianne Moore) trauen? Und was kann sie tun, um Peeta (Josh Hutcherson) aus den Fängen des Kapitols zu retten und Panem in eine bessere Zukunft zu führen?

DIE TRIBUTE VON PANEM – MOCKINGJAY Teil 1 & 2 basieren auf dem dritten Band der Panem-Trilogie von Suzanne Collins. Die Trilogie „Die Tribute von Panem “ zählt zu den größten Buchhits der letzten Jahre. Neben den derzeit heißesten Filmstars aus DIE TRIBUTE VON PANEM – THE HUNGER GAMES und – CATCHING FIRE Josh Hutcherson, Liam Hemsworth und der Oscar- und Golden Globe-Preisträgerin Jennifer Lawrence, sind auch die charismatischen Hollywood Größen Woody Harrelson („Natural Born Killers“, „No Country For Old Men“), Stanley Tucci („Der Teufel trägt Prada“), Donald Sutherland („Adler der neunten Legion“) und Philip Seymour Hoffman („Ides of March – Tage des Verrats“, „Capote“). wieder mit dabei. Ergänzt wird Teil 3 u.a. durch die vierfache Oscar-nominierte Julianne Moore. Das Drehbuch schrieb Danny Strong („Der Butler“) gemeinsam mit Buchautorin Suzanne Collins. Für die Produktion zeichnen sich erneut die PANEM-Produzenten Nina Jacobsen für Color Force und Jon Kilik verantwortlich.

KINOSTART: 20. NOVEMBER 2014

IM VERLEIH VON STUDIOCANAL

Quelle: PM

Nintendo – Die Downloads der Woche

Auch in dieser Woche hält Nintendo wieder einige neue oder vergünstigte Spiele im eShop für uns parat. Besonders Besitzer eines 3DS sollten sich das üppige Angebot genauer ansehen:

Wii U

  • Wii Sports Club: Baseball + Boxing – Double Sport Pass (erhältlich ab 27.06.14, Preis: 9,99 Euro)
  • Wii Sports Club: Day Pass (Preis: 1,99 Euro)
  • ONE PIECE Unlimited World Red (Preis: 54,99 Euro)
  • Luv Me Buddies Wonderland (Preis: 29,90 Euro)
  • Mario Power Tennis (Preis: 6,99 Euro)

 

Nintendo 3DS

  • ONE PIECE Unlimited World Red (erhältlich ab 27.06.14, Preis: 34,99 Euro)
  • Chibi-Robo! Let’s Go, Photo! (kostenlose Demo-Version)
  • Metal Gear Solid: Snake Eater 3D (Preis: 19,99 Euro)
  • Yu-Gi-Oh! ZEXAL World Duel Carnival (Preis: 39,95 Euro)
  • Cocoro – Line Defender (Preis: 3,99 Euro)
  • Parking Star 3D (Preis: 2,99 Euro)
  • Toy Stunt Bike (kostenlose Demo-Version oder für 4,99 Euro)
  • VAN HELSING SNIPER ZX100 (Preis: 6,66 Euro)
  • Anne’s Doll Studio: Lolita Collection (Preis: 4,99 Euro)
  • Anne’s Doll Studio: Princess Collection (Preis: 4,99 Euro)
  • Anne’s Doll Studio: Antique Collection (Preis: 4,99 Euro)
  • StreetPass Mii Plaza: StreetPass Squad (Preissenkung bis 13.07.2014, 23:59 Uhr: 3,99 Euro statt 4,99 Euro)
  • StreetPass Mii Plaza: StreetPass Battle (Preissenkung bis 13.07.2014, 23:59 Uhr: 3,99 Euro statt 4,99 Euro)
  • StreetPass Mii Plaza: StreetPass Garden (Preissenkung bis 13.07.2014, 23:59 Uhr: 3,99 Euro statt 4,99 Euro)
  • StreetPass Mii Plaza: StreetPass Mansion (Preissenkung bis 13.07.2014, 23:59 Uhr: 3,99 Euro statt 4,99 Euro)
  • StreetPass Mii Plaza: Combo-Pack (Preissenkung bis 13.07.2014, 23:59 Uhr: 9,99 Euro statt 14,99 Euro)
  • URBAN TRIAL FREESTYLE (Preissenkung bis 03.07.2014; 01:59 Uhr: 1,99 Euro statt 4,99 Euro)

 

Nintendo DSi

  • Anne’s Doll Studio: Lolita Collection (Preis: 500 Nintendo Points)
  • Anne’s Doll Studio: Princess Collection (Preis: 500 Nintendo Points)
  • Anne’s Doll Studio: Antique Collection (Preis: 500 Nintendo Points)

Nintendo Zone – Ab sofort in 1.400 McDonald’s verfügbar

Besitzer einer mobilen Nintendo 3DS oder Nintendo 2DS Konsole können ab sofort bei jedem Besuch eines deutschen McDonald’s Restaurants StreetPass erleben, ohne sich unmittelbar zu begegnen. Ermöglicht wird dies durch die Nintendo Zone, die jetzt in etwa 1.400 teilnehmenden Restaurants kostenlos zur Verfügung steht. Die Nintendo Zone ist ein Netzwerk, das es den Nintendo 3DS und 2DS Systemen erlaubt, über Hotspots in ganz Deutschland miteinander zu kommunizieren und automatisch spielbezogene Informationen auszutauschen. Dies können zum Beispiel Mii-Charaktere, Items oder Spielprofile sein.

Neben StreetPass unterstützt die Nintendo Zone auch die Funktion SpotPass. Hierüber stellt Nintendo regelmäßig exklusive Spielinhalte zum Download zur Verfügung. Den Anfang macht ein Einrichtungsgegenstand für die beliebte Simulation Animal Crossing: New Leaf, den es nur in der Nintendo Zone bei McDonald’s gibt. Weitere folgen im Abstand von zwei Wochen.

Darüber hinaus findet zum Start der Nintendo Zone ein tolles Gewinnspiel statt, bei dem es insgesamt drei Nintendo 2DS zusammen mit dem Spiel Tomodachi Life zu gewinnen gibt. Die Aktion läuft bis zum 31. Juli 2014.

Die Nutzung der kostenlosen Nintendo Zone ist denkbar einfach: Voraussetzung ist, dass die Nintendo 3DS oder 2DS-Spieler die Systemsoftware 6.2.0-12E oder eine neuere Version installiert und die kabellose Verbindung sowie StreetPass oder SpotPass aktiviert haben. Danach müssen sie nichts weiter tun, als ihre Konsole beim nächsten Besuch in einem McDonald’s Restaurant mitzunehmen. Ganz gleich ob das System dabei aktiv genutzt wird oder sich im Standby Modus befindet – die Verbindung mit der Nintendo Zone geschieht automatisch.

Wo sich das nächst gelegene McDonald’s Restaurant mit einer Nintendo Zone befindet, zeigt der Hotspot-Finder unter hotspot.nintendo.de an. Wer also auf der Suche nach anderen Mii und exklusiven Downloads ist, sollte beim nächsten McDonald’s-Besuch auf jeden Fall daran denken, neben Appetit auch seine mobile Nintendo Konsole mitzubringen.

Ein Lied gegen Zensur oder: satirische Auseinandersetzung mit dem Jugendschutz der BRD

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Vorwort.
In dieser Kolumne soll dargelegt werden, wieso in den Augen des Autors der Jugendschutz im Bereich Videogaming und Filmen seltsame Blüten treibt.
Diese Kolumne soll nicht dazu dienen, Jugendschutz als etwas Schlechtes anzusehen; sondern den Jugendschutz insoweit zu unterstützen, als dass Erwachsene davon nicht in ihrer freien Entfaltung gestört werden.
Die Nennung von eventuell indizierten Titeln dient nur der Kolumne und ist nicht als Werbung anzusehen.
Sascha Kußmaul aka. SaHKu, Autor dieses Artikels

BPjM, USK, PEGI, Indizierung, Beschlagnahmung, §131 StGB

sind alles Begriffe, die uns Gamern und Filmliebhabern in Deutschland nur zu vertraut erscheinen.
Erstgenannte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zum Beispiel ist eine Bundesbehörde, die sich im Laufe der ab den späten 1980er Jahren explodierenden Videogame-Branche noch als richtiger Stachel im Hintern eines jeden Spielers in Deutschland herausstellen sollte.
In dieser Kolumne möchten wir darlegen, wieso die Zensur in Deutschland ein gefährliches Maß angenommen hat und warum sich Gamer, insbesondere Erwachsene, immer mehr bevormunden lassen müssen.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Doch wo liegen eigentlich die Kompetenzen und, insbesondere die Grenzen, der BPjM?
Die Antwort wird den meisten Spielern nicht gefallen: es gibt kaum welche.
Die BPjM, die bereits im Jahre 1954 gegründet wurde und ursprünglich gedacht war als erste Instanz des Jugendschutzes und aufbauend auf dem Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften aus dem Jahre 1926, sollte in Deutschland für Ordnung sorgen und Kinder und Jugendliche vor allzu offensichtlichem Schund bewahren.
Während pornographische Medien, insbesondere mit expliziten Szenen, automatisch indiziert sind und nur an volljährige Personen abgegeben werden dürfen, bedarf es bei einem Trägermedium wie Musik, Filmen oder auch Videospielen dem Antrag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe.
Wikipedia sagt hierzu
Die Bundesprüfstelle hat folgende Aufgaben:

  • auf Antrag von Jugendministern und -ämtern jugendgefährdenden Medien strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern zugänglich sind.
  • Förderung wertorientierter Medienerziehung.
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes.
    Quelle: Wikipedia

Man könnten nun natürlich darüber diskutieren, wie man mit einer (Vor-)Zensur, welche eine Indizierung oder Beschlagnahmung nun einmal ist, Kinder und Jugendliche fördern soll; aber wie so oft, versteht das gemeine Fußvolk den Sinn so einer Behörde nun einmal nicht.
Bei Gesetzestexten zu Kleinigkeiten, mit denen man oftmals ganze Klopapierrollen bedrucken könnte, damit man auf dem Pott etwas zum lesen hat, ist das auch kein Wunder.
Auch die Sensibilisierung, welche erwähnt wird, lässt sich nicht erklären. Wo nix ist, kann auch nichts sensibilisiert werden, weil viele davon einfach keine Ahnung haben.
Die meisten Käufer der Medien sind natürlich Otto-Normal-Verbraucher, und ob es ein Medium jetzt gibt oder nicht, wissen viele gar nicht. Wo man hier von Sensibilisierung sprechen kann, entzieht sich unserer Kenntnis.

Nach § 18 Abs. 1 JuSchG bedeutet jugendgefährdend, dass „die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” in Gefahr ist. Beispielhaft werden Medien genannt, die „unsittlich sind, verrohend wirken, oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen”.
Quelle: Wikipedia

Bis hierhin stimmen wir wahrscheinlich alle überein: es gibt einfach Filme und Spiele, die für Kinder nicht geeignet sind und die in Kinderhänden einfach nichts verloren haben.
Wie später noch behandelt wird, ist das gar nicht so einfach, weil die Plagen nämlich überhaupt nicht dran denken, sich einer Zensur oder einem Verbot zu beugen; ganz im Gegenteil.
Bis hierhin könnte man allerdings sagen, dass die BPjM eigentlich gar nicht so böse sein kann, wie es von Seiten der Gamer immer dargestellt wird, nicht wahr?
Mitnichten, denn es geht weiter; das nächste Zitat betrifft nämlich uns Gamer.

Nach § 15 Abs. 2 JuSchG unterliegen bestimmte Medieninhalte wegen ihrer offensichtlichen Jugendgefährdung schon kraft Gesetzes einer beschränkten Verbreitung, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Schriften bedürfte. Dazu zählen zum Beispiel

  • die nach dem StGB verbotenen Inhalte wie Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltverherrlichung und -verharmlosung, Aufstachelung zum Rassenhass, Pornographie,
  • Medien, die den Krieg verherrlichen oder
  • Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
    Quelle: Wikipedia

Ok, der unterste Punkt ist im Spielebereich höchstens bei japanischen Trash-Spielchen gegeben; die Japaner sind in solchen Dingen relativ verstrahlt und da gibt es Titel, die einem die Schamesröte ins Gesicht treiben.
Die Japaner haben zwar Mario – lustigerweise einen Italiener, der in Brooklyn/New York wohnt; in Japan geboren ist; von Hauptberuf Klempner ist und nonstop einer seiner Freundinnen hinterherrennt, weil die zu blöd sind, vor Schildkröten oder einem Affen davonzurennen…ihr merkt, was wir mit „verstrahlt“ meinen? – aber eben auch solche Titel, die eben sehr fragwürdig sind.

Aber gut, SEGA hat sogar ein Pissoir mit eingebauten Videogames entwickelt.
Ihr glaubt das nicht?

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Ob die BPjM solche Spiele auch in Deutschland durchwinken würde; oder könnten diese die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ebenfalls gefährden?

Aber genug von den Japanern, reisen wir wieder in unsere Realität zurück und nehmen mal § 15 Abs. 2 JuSchG auseinander:

  • Volksverhetzung

Ok; hier in unserem Lande haben wir nun einmal seit vielen Jahrzehnten damit zu kämpfen, was in der dunklen Zeit von 1933-1945 passiert ist. Das darf nicht verharmlost werden, und auch wenn der Straftatbestand der Volksverhetzung auch in anderen Punkten Gültigkeit hat und Anwendung findet; bei uns in Deutschland wird dieses Wort zuerst mit der Zeit des Nationalsozialismus asoziiert. Diese Zeit ist übrigens mit ein Grund, wieso die BPjM gegründet wurde.
Allerdings wird Volksverhetzung von Seiten der BPjM meistens gleichgestellt mit dem Paragraphen §86 des StGB; dieser ist im Netz zu finden. Interessant für uns Gamer sind hier Absatz 1 und 4:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1.

einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Ok, klipp und klar: Swastikas, also Hakenkreuze, sind absolut böse. Gezeigt werden dürfen sie nur im Rahmen der Kunst.
In Deutschland haben, trotz der Bestrebung verschiedener Seiten, Spiele keinen Kunststatus und sind deswegen automatisch zur Jagd freigeben, sollte sich auch nur ein Hakenkreuz darin befinden. Wie schwachsinnig und teilweise geschäftsschädigend diese Regelung ist, wird sich später im Artikel noch zeigen.
Aber § 15 Abs. 2 JuSchG bietet ja noch viel mehr Punkte, mit denen man Gamern das Leben schwer machen kann. Zum Beispiel

  • Anleitung zu Straftaten

Jawohl. Schläger; Bankräuber; Tierquäler; Serienmörder; Amokläufer: alle haben sie vorher ein Game gespielt und haben ihre Straftaten während dem Spielen von Videogames geplant und anschließend durchgezogen. Extraleben gibt es nicht, und auch Cheaten ist im Real Life nicht möglich; aber die Spiele sind ganz sicher schuld.
Das ist das durchgängige Bild der Presse, welche uns Gamer in eine Schublade mit eben genannten Individuen stecken.
Früher waren es die Hacker, die vermummt Pizza gefuttert haben (die Vermummung betraf übrigens auch die Münder), während sie mit den Amigas und Commodores dieser Welt die wichtigsten Punkte unserer Infrastruktur angriffen; heute hat sich das Feindbild zu den Gamern verschoben, während ein Hacker im klassischen Sinne nur noch ein moderner Mythos zu sein scheint. Heute hat man es ja doch nur noch mit Crackern und Kriminellen zu tun.
Allerdings muss man eben jenen Crackern heute danken; zu einer Zeit, als es das Internet in seiner modernen Form nämlich noch nicht gab, kam man oft nur über diese an Medien, deren Kauf in Deutschland sehr schwer oder fast unmöglich war. Ob man das kostenlose Kopieren von Spielen jetzt gutheißen will oder nicht.
Natürlich ist ein Spieler nicht automatisch eine Killermaschine, die beim kleinsten Anlass aus ihrem Rucksack mit integriertem schwarzen Loch die Panzerfaust, die Uzi oder ein Katana zieht; aber genau so werden Spieler in der selbsternannten Fachpresse dargestellt.
Selbstverständlich gibt es Titel, die wirklich brutal sind (im Gameplay wie in der grafischen Darstellung); aber wie in so vielen Dingen ist es einfach so, dass es einen Markt dafür gibt.
Manch einer spielt eben gerne Mario, während ein anderer eben im Spielen von Kriegsspielen, Ballerspielen oder Prügelspielen seine Ablenkung findet.

  • Gewaltverherrlichung und -verharmlosung

Ein Punkt, welcher recht schwammig vormuliert ist. Wo beginnt die Verherrlichung und wo die Verharmlosung? Auch die BPjM oder die Vorinstanz USK scheinen sich da nicht immer ganz sicher zu sein. Während es Spiele gibt, die eindeutig brutal sind, aber ab 18 freigegeben werden (wie die Spiele der GTA-Reihe, welche in 2 Fällen aber auch schon mit einer Indizierung bedacht wurden), gibt es andere Spiele, die von der BPjM indiziert oder beschlagnahmt wurden, folglich in Deutschland schwer bis garnicht erhältlich sind und man sich fragen muss: warum ist das jetzt so? Wo ist der Knaller, der hier den Ausschlag gegeben hat?

  • Aufstachelung zum Rassenhass

Ein Punkt, der nicht weiter erläutert werden muss. In anderen Ländern scheint es da einfacher zu sein, und die Frage, die sich einem als deutscher Gamer hier stellt, ist folgende:
Ist ein Spiel, welches im zweiten Weltkrieg spielt und uns Deutsche als Bösewicht beinhaltet, nicht automatisch auch Aufstachelung? Sollten wir uns nicht selber hassen? Und werden uns nicht alle anderen hassen, wenn sie in einer virtuellen Welt erleben, wie böse und gemein wir Deutschen damals doch waren?
Eigentlich eine gute Frage; da aber in der zivilisierten Welt nur wir Deutschen mit einer Institution wie der BPjM leben müssen, wird diese nie beantwortet werden.

  • Pornographie

Dieser Punkt braucht wohl keine weitere Erklärung.

Man sieht also: die BPjM hat die Aufgabe, hier einzuschreiten; und auch wenn man als Gamer das nicht so sehen mag: ihr Sinn und Zweck ist eigentlich ein guter.
Wenn man (gerade im Verkauf) sieht, wie sehr sich Kinder und Jugendliche einen feuchten Dreck um Jugendschutz kümmern und am liebsten die brutalsten Games während dem Mittagessen spielen wollen, kommt man als Erwachsener nicht umhin zu sagen:
„Keine Chance, das kann und darf nicht sein!“
Leider muss man diesem dann antworten: Doch, das kann sein; und viele Eltern kaufen ihren Kindern diese Spiele auch noch.
Hauptsache, diese Kinder geben Ruhe. Dass sich Eltern im Endeffekt strafbar machen, wenn man diesen die Medien zur Verfügung stellt, ist den meisten egal, und auch als Verkäufer in einem Spielefachgeschäft sind einem meistens die Hände gebunden.
§12 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bringt es eigentlich auf den Punkt:

(3) Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

1.
einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,

Ein dezenter Hinweis bringt meistens nicht viel mehr als ein flappsig genervtes Mein Kind ist nicht so wie diese Verrückten (Anm. der Red: Amokläufer) als Antwort zustande.

Da ist man doch eigentlich froh, wenn man Spiele nur aus der Schublade verkaufen darf, weil diese indiziert sind, oder nicht?
Die meisten Eltern fragen nach so etwas ja nicht, weil man sich schämt. Könnte man meinen, aber die lieben Kleinen sind ja meistens gleich mit dabei.

Indizierung und Beschlagnahmung: wo liegt der Unterschied?

Im Groben ist es recht einfach:
An indizierte Titel kommt man als Erwachsener in Deutschland auf offiziellem Wege noch ran, an beschlagnahmte Titel nicht.
Wenn man das Ganze tiefer betrachtet, gibt es im Endeffekt 3 Möglichkeiten, die für einen Gamer in Deutschland relevant sein können; erstmal die Indizierungen, hier sind effektiv zwei Möglichkeiten gegeben.

Listenteil A
Indizierte Trägermedien.
Listenteil B
Indizierte Trägermedien, die nach Einschätzung der BPjM beschlagnahmt werden sollten.

Die beiden Listen sind übrigens öffentlich einsehbar; bei einer neuen Indizierungs-Entscheidung werden diese in der Publikation BPjM Aktuell bekanntgegeben.
Zusätzlich gibt es noch die Listenteile C und D, diese sind aber nicht öffentlich einsehbar, da hier auch Websites behandelt werden und man dies als Werbung missverstehen könnte.
Listenteil E ist wiederum teilweise öffentlich, hier stehen auch Medien drin, die schon vor der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahre 2003 indiziert wurden.

Doch was passiert, wenn ein Medium jetzt nach Liste A indiziert wird?

Die Antwort ist recht einfach: das Spiel ist jugendgefährdend, aber der Verkauf des Spieles ist weiterhin legal, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • absolutes Werbeverbot

das Medium soll am Besten totgeschwiegen werden. Keine Printwerbung, keine Plakate, keine Anzeigen. Selbst die reine Nennung könnte schon als Werbung interpretiert werden, wobei Beschwerden in letzterem Punkt recht selten vorkommen.

  • kein Ausstellen im Händlerregal

dieser Punkt bedarf wohl keiner großartigen Erklärung. Was nicht beworben werden soll, das soll auch nicht im Regal stehen. Als Händler hat man für so etwas dann die Schublade, in der sich solche Games befinden; und sollte jemand danach fragen hat man dann die Möglichkeit, diese vorzuzeigen.

  • keine Ausstrahlung im Fernsehen

dies betrifft nun eher das Medium „Film“. Indizierte Streifen dürfen in ihrer vollen Länge nicht im TV gezeigt werden; die meisten TV-Sender gehen dann dazu über, die Schere anzusetzen, um den Film doch zeigen zu dürfen. Auch wenn es dann zu manch fragwürdigem Filmerlebnis kommt, wenn selbst bei ab 12 Jahren freigegebenen Filmen mal kurz eine halbe Stunde Film der Schere zum Opfer fällt oder man mehr Werbung als Film sieht.

  • eingeschränkter Versandhandel

Wie auch bei „normalen“ Ab18-Medien dürfen indizierte Medien nicht eben so im Versand vertrieben werden; hier muss entweder auf das PostIdent-Verfahren (unsicher, weil hier nur das Alter des Käufers und nicht das Alter des theoretischen Empfängers geprüft wird) gesetzt werden; oder der Empfänger und Besteller müssen ein und die selbe Person sein, was dann mit Ausweis geprüft wird. (Anm. der Redaktion: eine teilweise unglaubliche Schikane, wenn einem erwachsenen Mann mit Vollbart, der sich mit einfach allem was er hat ausweisen kann, ein Spiel dann nicht ausgehändigt wird; weil der Mann von der Post zu blöd ist, die Daten richtig in seinen Computer einzugeben.)

  • kein Import durch Versandhandel

Ja, richtig gelesen: der Import ist verboten. Man fragt sich dann aber, woher deutsche Versandhändler ihre Medien herbekommen sollen. Allerdings ist der Import für Privatpersonen ohne Absicht der Weiterverbreitung legal. Also ein privater Kauf eines indizierten Titels über Versandhändler aus dem Ausland ist prinzipiell erlaubt. Sollte es aber im Zoll klebenbleiben, dann kann es passieren, dass einem das Spiel nicht ausgehändigt wird.

Wie man sieht, ist eine Indizierung ein gewaltiger Einschnitt im Vertrieb eines Spieles oder Filmes, weswegen viele Firmen dazu übergegangen sind, Spiel in Deutschland nur in geschnittener Variante oder eben gar nicht zu verkaufen. Dazu später mehr.

Was passiert aber, wenn ein Medium nicht nur indiziert, sondern auch beschlagnahmt wird?

Die Beschlagnahmung eines Titels in Deutschland ist gleichbedeutend mit einem absoluten Verkaufsverbot; auch der gewerbsmässige Import wird dann stärker verfolgt.
Mit sehr viel Pech kann es einem Händler sogar passieren, dass die Polizei durch die Eingangstür tritt und sämtliche Kopien der Spiele mitnimmt, um diese einzuziehen.
Auch wenn es Menschen mit mangeldem Fachwissen geben mag, die behaupten, dass auch der Besitz eines beschlagnahmten Titels verboten sei; so kann man euch beruhigen: es ist nicht verboten, solche Titel zu besitzen; nur der Verkauf und die öffentliche Vorführung sind strafbar.
Eine Beschlagnahmung kann übrigens nur von einem Gericht durchgeführt werden; im Bereich Spiele wird hier meistens nach §131 StGB (Gewaltdarstellung) geurteilt.
Die Indizierung nach Listenteil B ist übrigens in den Augen der BPjM fast gleichbedeutend mit einer Beschlagnahmung, diese muss aber spätestens 3 Monate nach Aufstellung auf Liste B durchgeführt werden; ansonsten fällt das Medium wieder in Liste A zurück.

Und was tun die Händler?

Eine sehr gute Frage. Den meisten Läden ist der Handel mit indizierten Titeln meistens zu heiß; in der Regel bekommt man diese eher bei kleineren Händlern um die Ecke als bei großen Märkten. Allerdings muss man sagen, dass der Versandweg heute der einfachere ist; es gibt im Internet einige Stores, die sich auf den Verkauf von Uncut-Spielen spezialisiert haben.
Hier bekommt man in der Regel alles, was hier in Deutschland nicht erhältlich ist; auch die Uncut-Fassungen von Titeln, die speziell für den deutschen Markt geschnitten oder zensiert wurden, sind in der Regel in solchen Stores erhältlich.
Wie bereits erwähnt, ist der Import für Privatpersonen legal; es besteht allerdings die Möglichkeit, dass ein Paket mit einem Spiel oder Film mal beim Zoll kleben bleibt. Dies passiert allerdings sehr selten.

auf Seite 2:
Mama, Papa, Bruce und die BPjM

Hyrule Warriors – Link Fire Rod Trailer

Auf der diesjährigen E3 kündigte Nintendo u.A. das Spiel Hyrule Warriors an. Bereits anhand der ersten Videos konnte man feststellen, dass Hyrule Warriors eine starke Anlehnung an Dynasty Warriors genießt, mit dem Unterschied, dass das Setting im Zelda Universum spielt.

In einem nun veröffentlichten Video sieht man ein kurzes Gameplay, dass den Helden Link mit einem Feuerstab umherwirbeln lässt. Und wie man sieht, macht der stumme Grünling ordentlich einen los:

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10GB Patch für Sniper Elite 3 auf XBox One

Wer die Box von Rebellion’s Sniper Elite 3 vorbestellt hat oder in naher Zukuft kauft, anstatt sich für den digitalen Download zu entscheiden, muss auf der Xbox One einen 10GB großen Download in Kauf nehmen. Dies ist einer der größten s.g. Day-One-Patches, die es bisher für irgendeine Konsole gab, zuletzt hatte Wolfenstein: The New Order mit einem 7,3GB großen Day-One-Patch ebenfalls auf der XBox One für Stirnrunzeln gesorgt.

Sniper Elite 3, welches diese Woche in den Handel kommt, hat eine Installationsgröße von 21GB, von denen jedoch 14GB durch den Patch direkt ersetzt werden. Dabei handelt es sich, wie Rebellion verlautbaren ließ, um diverse Verbesserungen, die in den Wochen nach dem offiziellen Ende der Entwicklung entstanden sind, und in der digitalen Xbox Live Version bereits eingearbeitet sind. Der Patch wird ebenfalls Kompatibilitätsfeatures einpflegen, die auf kommende Multiplayer-DLC abzielen, und dafür sorgen sollen dass das Mehrspielererlebnis für alle gleich ist, ob sie nun den DLC besitzen oder nicht.

Rebellion hat Verständnis für enttäuschte Spieler geäussert, die gehofft hatten, das Spiel sofort nach Erhalt spielen zu können. „Wir verstehen, dass Spieler durch die Wartezeit frustiert werden, aber die gute Nachricht ist, dass der Patch die Gesamtgröße des Spiels sogar reduzieren wird, und uns erlaubt, die Größe zukünftiger Patches gering zu halten.“ Der Day-One-Patch ist auf allen Platformen vorgesehen, fällt auf den anderen Konsolen jedoch deutlich kleiner aus. Die Entwickler haben ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass nur die erste Produktionswelle von dem Patch betroffen sein wird. Später, in einer zweiten Produktionswelle hergestellte Datenträger werden den Patch bereits enthalten.

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Quelle: Eurogamer

Archos – Neue Smart Home Reihe verfügbar

ARCHOS, einer der führenden Hersteller Android-basierter Geräte, gibt die Verfügbarkeit seiner Smart Home Produkte bekannt. Mit der einzigartigen Technologie, betritt das Unternehmen das Segment des vernetzen Hauses und ermöglicht dem Nutzer das Monitoring des Zuhauses per Smartphone oder Tablet.

Das ARCHOS Smart Home Konzept

Mit ARCHOS Smart Home eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten für den Anwender: Auf Grundlage spezieller Trigger können verschiedene Aktionen definiert werden, die sich an individuelle Anforderungen anpassen lassen. Zum Beispiel kann beim Öffnen der Haustüre oder eines Fensters die Aufnahme eines Fotos ausgelöst werden und eine Benachrichtigung auf das Smartphone des Nutzers versendet werden.

Als Basis bzw. Gateway des Smart Home Konzepts funktioniert das ARCHOS Smart Home Tablet. Es steuert die Connected Objects und lässt sich über die ARCHOS Smart Home App mit Android- oder iOS- Smartphones oder -Tablets verknüpfen. So ist der Nutzer überall mit seinem Zuhause verbunden.

Um ein Zuhause in ein smartes, vernetztes Heim zu verwandeln, bietet ARCHOS ein Smart Home Starter-Paket, das Folgendes beinhaltet:

– das ARCHOS Smart Home Tablet als Gateway und zur Verwaltung der Connected Objects

– zwei ARCHOS Mini Cams für das Aufnehmen von Foto

– zwei ARCHOS Movement Tags, um Bewegungen oder das Öffnen von Türen oder Fenstern zu erfassen

– und zwei ARCHOS Weather Tags, für die Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit

 

Das Connected Home mit ARCHOS Technologie

Die Verwendung von Bluetooth Smart macht das ARCHOS Connected Home zu einem sehr einfachen und unauffälligen System. Dank Bluetooth Smart kommen die ARCHOS Connected Objects vollkommen ohne Kabel aus und bieten eine Batterielaufzeit von bis zu einem Jahr. Ihr Design ist modern und dezent – sie sind nicht größer als ein Tischtennis-Ball. Zudem sind sie wetterfest und ohne Schrauben oder Werkzeuge einfach anzubringen.

Durch umfassende Entwicklungsarbeit ist ARCHOS das erste Unternehmen, das ein Zuhause unter Verwendung von Bluetooth Smart vernetzt. Die Ingenieure von ARCHOS passten diese Technologie sowohl Software- als auch Hardware-seitig an und verdoppelten die Reichweite (von 10 auf 20 Metern bei hindernisfreier Verbindung), verdreifachten die Kapazität (von 4 auf 13 gleichzeitig verbundene Objekte) und verbesserten die generelle Stabilität.

Dank der Applikation Tasker ist es zudem möglich, ARCHOS Smart Home in noch detaillierte Aktionen einzubinden. Das Tablet kann außerdem Objekte ansteuern, die auf der Radiofrequenz 433 MHz basieren. Diese wird von vielen anderen Heimautomatisierungs-Produkten genutzt. Das macht ARCHOS Smart Home zu einem offenen System, das auch Objekte von anderen Anbietern steuern und zu Connected Objects machen kann. Das Öffnen des Garagentors beispielsweise kann so Teil des vernetzen Heims werden.

 

Die Zukunft der Connected Objects

„Die Heimvernetzung ist eine wachsende Industrie, die laut Juniper in 2018 nicht weniger als 71 Milliarden Dollar erreichen wird“, sagt Loïc Poirier, CEO von ARCHOS. „Unser Ziel ist es, mit ARCHOS Smart Home die umfassendste Auswahl von verknüpften Objekten anzubieten und so unsere Vision des vernetzen Heims und unsere Strategie der Connected Objects voranzutreiben.”

Das ARCHOS Smart Home Starter Pack ist ab sofort für 229 Euro verfügbar. Die Connected Objects sind außerdem separat erhältlich und starten bei 25 Euro. Weitere Objekte werden im Sommer auf den Markt kommen, darunter ein Smart Plug zur Steuerung der Steckdose, eine Sirene als Alarm und ein Motion Ball, um Bewegungen festzuhalten.

Gone Home Collector’s Edition angekündigt – Eine Zeitreise in die 90er

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Dieses außergewöhnliche Spiel, das in Kürze seinen Weg in den deutschsprachigen Handel finden wird, konnte bereits viele gute Wertungen der internationalen Fachpresse verzeichnen (Metacritics-Wertung: 86/100) und gewann etliche Auszeichnungen:

– Game of the Year (Polygon)
– Best Story (IGN)
– Best Games of 2013 (Entertainment Weekly)
– Best Narrative Game (PC Gamer)
– Game of the Year (Killscreen)
– Best PC Game (IGN)
– Best Independent Game (Spike TV VGX Awards)
– Best Debut (BAFTA)
– uvm …

Worum geht es in Gone Home?

Die Gone Home (Collector’s Edition) erzählt die Geschichte der amerikanischen Austauschschülerin Kaitlin, die nach einer einjährigen Rucksacktour durch Europa in ihr Elternhaus zurückkehrt. Wider Erwarten trifft sie dort jedoch weder ihre Eltern an, noch ihre jüngere Schwester Samantha – lediglich einige seltsame Notizen und Hinweise lassen erahnen, was in der Zeit ihrer Abwesenheit geschehen ist.

Die Aufgabe des Spielers ist es herauszufinden, was während Kaitlins Abwesenheit wirklich passiert ist. Er wird dabei in die Welt der neunziger Jahre zurückkatapultiert und mit vielen zeitgenössischen Fragen und Denkanstößen konfrontiert – damaligen wie heutigen.

Die Gone Home (Collector’s Edition) wird ausgeliefert in einer hochwertigen Sammlerbox mit vielen Extras. So findet der Käufer ein Poster zum Spiel, einen aufregenden Retro-Aufkleber in nostalgischem Charme, eine gedrucktes Designer‘s Notebook und einen gratis Steam-Key zum Hinzufügen zur eigenen Steam-Bibliothek, oder um eine Version des Spiels weiterzugeben. Auf der Disk befinden sich zudem eine DRM-freie Version des Spiels, der komplette Soundtrack und Audio-Tagebücher der Entwickler.

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