Bundesgerichtshof und die Verhandlung im Fall Runes of Magic

Runes of Magic

Die Aussagen „Lade dein Guthaben auf“ oder „Sichere Dir deinen Vorteil“ liegen seit längerem in der Kritik, so auch bereits am 17 Juli 2013. Damals fällte das Bundesgerichtshof das Urteil zum Thema Item-Werbung gegen den kostenfreien Fantasy MMORPG Runes of Magic von Gameforge. Gameforge legte am 18 Juni 2014 wieder Einspruch ein und wurde erneut mündlich vom Bundesgerichtshof über den Fall neu verhandelt.

Grundlage der Klage sind laut der Verbraucherschutzzentrale die Kernaussage „Pimp deinen Charakter“. Darunter ist gemeint, das man seinen Waffen und Rüstungen das gewisse etwas gibt. Die Schlagwörter „Du“ oder „Dein“ sollten hierbei gezielt Kinder ansprechen, welche aber wettbewerbsrechtlich unzulässig sind und diese laut §3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nummer 28 auf der „Schwarzen Liste“ stehen.

Rechtswissenschaftler sehen das Urteil als kritisch an, insbesondere die Auslegung des Wortes „Kind“ in dieser schwarzen Liste. Man könnte nicht davon ausgehen, das die Anrede in der zweiten Person die Zielgruppe der Kinder anspricht.

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Diese Argumente waren vor Gericht jedoch nicht aussagekräftig genug, so das der Einspruch nicht angenommen wurde.

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Quelle: Stefan Recht von Gamezine

Daniel Plaumann
Seit 2014 schreibe ich für das tollste Online Magazin in Deutschland. Ich kümmere mich um alles an News von den Microsoft Studios, einigen Releases und Buchkritiken zu Comics sowie Mangas.