Der erste Schritt im dreistufigen Auswahlverfahren ist getan: Die Vorauswahlkommissionen Spielfilm, Dokumentarfilm und Kinderfilm haben die Sichtungen aller eingereichten Filme abgeschlossen und 45 Kinofilme ausgewählt, aus denen die Nominierungen für den Deutschen Filmpreis 2014 hervorgehen werden.
Die Vorauswahlkommission Spielfilm besteht aus 18 Mitgliedern aller Sektionen der Deutschen Filmakademie und zwei Mitgliedern des Bundestages, die sich im Zuge von Vorführungen der Filme im Kino und anschließenden Gesprächen für 25 Spielfilme entschieden haben.
Nach den Richtlinien zur Wahl des Deutschen Filmpreises haben die Mitglieder der Vorauswahlkommission Spielfilm die Möglichkeit, für die preisrelevanten Berufsgruppen einzelne Personen aus nicht vorausgewählten Filmen zur Nominierung von Einzelleistungen nachzubenennen. Von dieser Möglichkeit wurde insgesamt 13 Mal Gebrauch gemacht.
Eine neunköpfige Dokumentarfilmkommission (drei Vertreter aus der Sektion Dokumentarfilm, vier Vertreter aus anderen Sektionen, ein Mitglied des Bundestages und ein Nichtmitglied aus der Kinobranche) hat nach den Filmsichtungen 15 Dokumentarfilme in die Vorauswahl aufgenommen.
Für die Vorauswahl in der Kategorie Kinderfilm (die Kommission umfasst acht Vertreter aus fast allen Sektionen und ein Mitglied des Bundestages) wurden dieses Jahr wieder filmbegeisterte Schüler verschiedener Altersstufen zu den Kinovorführungen eingeladen. Diese sind zwar nicht stimmberechtigt, spielen aber dennoch eine große Rolle: Ihre lebhaften Diskussionen im Anschluss an die Filmsichtung flossen in die Entscheidungsfindung der Kommissionsmitglieder ein, die 5 Kinderfilme in die Vorauswahl aufgenommen haben.
Zwischen Anfang Februar und Ende März 2014 werden alle vorausgewählten Filme von über 1500 Mitgliedern der Deutschen Filmakademie gesichtet, um anschließend nominiert werden zu können. Die Bekanntgabe der Nominierungen zum Deutschen Filmpreis 2014 erfolgt am 28. März 2014. In der dritten Stufe des Auswahlverfahrens stimmen alle Mitglieder der Deutschen Filmakademie unter den nominierten Filmen und Einzelleistungen über die Gewinner ab. Die Verleihung des Deutschen Filmpreises findet am 9. Mai im Berliner Tempodrom statt und wird am selben Abend in der ARD ausgestrahlt.
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Alle vorausgewählten Filme werden in der offiziellen Festival-Reihe German Cinema – LOLA@Berlinale bei den Internationalen Filmfestspielen Berlin (6. bis 16. Februar 2014) gezeigt, wo sie neben dem akkreditierten Fachpublikum auch allen wahlberechtigten Mitgliedern der Deutschen Filmakademie zugänglich sind. Die Vorführungen werden diesmal im glanzvoll wiedereröffneten Zoo-Palast stattfinden.
Der Deutsche Filmpreis – die renommierteste und höchst dotierte Auszeichnung für den deutschen Film – ist mit Preisgeldern in einer Gesamthöhe von knapp 3 Mio. Euro der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) dotiert und wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Deutschen Filmakademie von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters verliehen. Die Verleihung ist eine Veranstaltung der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), produziert von der DFA Produktion GmbH.