Die Nutzer der im letzten Jahr durch die Polizei stillgelegten Internet-Filmportalseite kino.to müssen mit Strafverfahren rechnen, teilt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit.
Die Staatsanwaltschaft Dresden fand auf den beschlagnahmten Rechnern der Betreiber zahlreiche Daten der sog. Premium-Kunden, d.h. Nutzer, die per PayPal für einen Zugang ohne Werbung zahlen. Dieses Bezahlsystem exsistiert auch auf der Nachfolgeseite kinox.to.
Auf kino.to waren mehrere tausend Filme und Serien kostenlos für jedermann zugänglich und wurde täglich 4 Mio. mal abgerufen. Auch ist das bloße „streamen“ der Raubkopien durch ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig von Dezember 2011 als strafbar bekräftigt worden.
Weitere Infos hierzu finden sich hier.