Die USK, oder: wie große Buttons als Werbung für Kinder dienen
Nach der bereits erwähnten Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahre 2003 wurde auch die USK mit mehr Befugnissen ausgestattet.
Während bis 2003 die USK-Freigaben mehr der Ästhetik dienten und nicht verpflichtend waren (viele Händler sich aber trotzdem daran gehalten haben), wurden die USK-Freigaben mit eben jener Novelle verbindlich.
Positiver Nebeneffekt der Novelle war, dass einmal von der USK geprüfte Spiele nicht mehr von der BPjM indiziert oder beschlagnahmt werden konnten.
Dass sich dieser positive Nebeneffekt noch als Flaschenhals herausstellen sollte, wurde von Seiten der Politik nicht bedacht; nun gehen viele Publisher nämlich dazu über, ihre Spiele vorher noch zu verstümmeln bzw. zu entschärfen, um einer eventuellen Nicht-Freigabe mit anschließender Indizierung zu entgehen; dazu später mehr.
Wir brauchen keine Werbung; wir haben die USK!
Eine weitere Novelle brach dann im Jahre 2009 über uns herein. Während die USK-Etiketten mit den Altersfreigaben noch dezent links unten auf den Hüllen der Spiele zu sehen waren; wurde das von der Politik als nicht ausreichend angesehen. Die Logos mussten nun groß, dick und fett werden…so wie manche Bäuche von weltfremden Politikern, aber das ist ein anderes Thema.
Eine Gesamtgröße von 1200 mm² war nun vorgeschrieben; diese mussten gut sichtbar platziert auf der Front zu sehen sein.
Wer im Verkauf arbeitet, der weiß, dass Kinder auf Schlüsselreize achten. Und was könnte ein größerer Reiz sein, als ein dickes fettes Ab 18 auf dem Cover?
Das Spiel kann der größte Müll sein, der jemals programmiert und auf Datenträger gebrannt wurde; als Publisher kann man sich sicher sein: klebt ein 18er Logo auf der Hülle, dann freuen sich die kleinen Kinder schon, ihr mühsam zusammengeklaubtes Taschengeld in den nächsten Game-Store zu tragen, um eben dieses Spiel zu kaufen. Eine bessere Werbung kann man garnicht bekommen.
Im Film bzw. DVD-Publishing hat es sich mittlerweile sogar eingebürgert, dass man Filme, die eigentlich ab 16 oder – in ganz harten Fällen – sogar ab 12 Jahren freigegeben sind, mit Trailern in den Extras schmückt, die zu 18er-Filmen verweisen. Selbst wenn es eine 2er DVD-Box ist: die höchste Freigabe zählt und klebt dann draußen auf dem Cover.
So wird aus einer Ab 12 – Gurke ganz schnell ein Sammelstück für Ab 18 – Liebhaber, welcher sich dann allerdings ärgern würde.
Leise Stimmen würden hier dezent von Betrug am Kunden reden; Filmliebhaber haben ganz andere Worte drauf für so ein Verhalten; Worte, die einem Film oder einem Spiel wohl direkt ein Ab 18 – Logo bescheren würden.
Im Spielebereich ist man (glücklicherweise!) noch nicht soweit, aber was nicht ist, kann ja leider noch werden.
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