In diesem Jahr rückte Mecklenburg-Vorpommern stärker als sonst in den Fokus der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Grund dafür war der Vorsitz im IT-Planungsrat, dem zentralen Bund-Länder-Gremium für digitale Verwaltungsmodernisierung. Während sich dieses Vorsitzjahr nun seinem Ende nähert, wird sichtbar, wie richtungsweisend die im Laufe des Jahres gefassten Beschlüsse tatsächlich sind. Diese Entwicklungen wirken weit über 2025 hinaus. Sie markieren eine Verschiebung hin zu einer Verwaltung, die nicht mehr nur digitaler wird, sondern auch transparenter und erklärbarer.
Zielbilder für den digitalen Staat
Ein zentrales Ereignis war die Verabschiedung der „Zielbilder der Schwerpunktthemen“ im vergangenen Frühjahr. Dieser Beschluss des IT-Planungsrats setzt erstmals einen strukturierten Rahmen dafür, wie Deutschland seine Verwaltungsdigitalisierung inhaltlich organisiert. Während zuvor häufig einzelne Projekte nebeneinander existierten, definieren die Zielbilder nun ein gemeinsames Orientierungsmodell. Sie legen fest, wie digitale Transformation, Datennutzung, digitale Anwendungen, Infrastruktur und Sicherheitsanforderungen zusammenspielen sollen.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle der Datennutzung. Der Beschluss beschreibt ausdrücklich, dass moderne Register, klare Datenstrukturen und nachvollziehbare Datenflüsse eingerichtet werden müssen. Damit verbindet sich das Ziel, Doppelarbeit zu vermeiden und Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, mit einer neuen Erwartungshaltung an Transparenz. Datenschutz und Nachvollziehbarkeit werden nicht als rein juristische Pflicht verstanden, sondern als Kernbestandteile einer modernen Verwaltungsarchitektur.
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Klare Regeln für neue Technologien
Eine weitere bedeutende Weichenstellung erfolgte mit der Veröffentlichung der Handreichung zur Anonymisierung für KI-Projekte in der Verwaltung. Dieses Dokument erläutert detailliert, wie Behörden personenbezogene Daten schützen müssen, wenn sie KI einsetzen. Damit wurde erstmals ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der technische Umsetzung, datenschutzrechtliche Anforderungen und organisatorische Prozesse zusammenführt.
Die Handreichung betont, dass KI nur dann eingesetzt werden darf, wenn die Datenverarbeitung notwendig und verhältnismäßig ist. Behörden sollen bevorzugt anonymisierte oder pseudonymisierte Daten nutzen, klar dokumentieren, wie KI-Systeme funktionieren, und Risiken frühzeitig identifizieren. Der europäische AI Act bildet den übergeordneten Rechtsrahmen, der auf EU-Ebene gilt, während die deutsche Handreichung konkrete Vorgaben für die Verwaltungspraxis liefert. Sie schafft damit Sicherheit für Behörden und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Bevölkerung in den Einsatz neuer Technologien.
Entwicklungen im digitalen Raum
Es setzen sich in diesem bewegten Jahr mehrere nationale und internationale Trends fort, die die digitale Entwicklung Deutschlands bestimmen. Die Modernisierung des Onlinezugangsgesetzes, der Ausbau digitaler Dienste und die Vereinheitlichung von Nutzerkonten wie der BundID gehören ebenso zu diesen Entwicklungen wie die fortschreitende Registermodernisierung. Register sollen so gestaltet werden, dass Daten nur einmal erfasst und anschließend effizient und sicher genutzt werden können.
Auf europäischer Ebene entstehen gleichzeitig sektorale Datenräume, etwa in Gesundheit, Mobilität oder öffentlichen Diensten. Diese Datenräume sollen künftig dazu beitragen, dass Behörden und Institutionen Informationen auf sichere Weise austauschen können. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für eine stärker vernetzte, interoperable Verwaltung, die in den kommenden Jahren weitreichende Veränderungen ermöglichen wird.
Selbstkontrolle als Leitmotiv
Ein roter Faden zieht sich durch alle Entwicklungen des Jahres: Die Gestaltung digitaler Verfahren soll nicht nur effizient, sondern vor allem nachvollziehbar werden. Dieser Gedanke ist jedoch nicht auf die Verwaltung beschränkt. Auch außerhalb staatlicher Systeme zeigt sich weltweit ein Trend hin zu mehr Transparenz und überprüfbaren Prozessen. In den globalen Finanzmärkten lässt sich dies etwa an der zunehmenden Tokenisierung von Vermögenswerten beobachten. Börsen und Handelsplattformen arbeiten verstärkt mit digital darstellbaren Wertpapieren, bei denen Transaktionen in Echtzeit einsehbar und revisionssicher gespeichert werden.
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Auch im digitalen Alltag, etwa in der Unterhaltungsbranche, gibt es entsprechende Trends. Viele Plattformen, insbesondere im internationalen Gaming- und Glücksspielsektor, setzen auf Provably Fair-Mechanismen, die mathematisch nachprüfbare Zufallsprozesse ermöglichen und alte Klassiker in neuem Gewand erscheinen lassen. Wenn Plinko Casino Spiele online getestet werden, zeigt sich beispielsweise, dass auch hier nicht selten Provably Fair zum Einsatz kommt, wo Spieler die Fairness über Hash-Werte selbst überprüfen können. Dies ist vor allem bei Anbietern der Fall die auf Kryptoanwendungen spezialisiert sind. Transparenz wird dadurch zum Qualitätsmerkmal in einem globalen Markt, der lange Zeit als intransparent galt.
Ein weiteres Beispiel betrifft digitale Kreativmärkte wie Musik- oder Bildlizenzen, in denen rechtebasierte Smart-Contract-Systeme genutzt werden. Sie erlauben es, Nutzungsrechte eindeutig zu dokumentieren und Vergütungen automatisiert auszuschütten. Künstlerinnen und Künstler erhalten damit eine Form der Selbstkontrolle über Verwertung und Vergütung, die in klassischen Lizenzketten oft fehlte.
Diese Entwicklungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen zeigen: Die Erwartung an digitale Systeme hat sich weltweit verschoben. Nutzerinnen und Nutzer wollen nicht nur Funktionen, sondern Vertrauensmechanismen, die für sie überprüfbar sind.
Kontrolle über die digitale Identität
Genau an diese Logik knüpfen auch die Beschlüsse des Jahres 2025 im Verwaltungsbereich an. Sowohl die Zielbilder des IT-Planungsrats als auch die KI-Handreichung unterstreichen, dass Transparenz, Dokumentation und Zweckbindung zentrale Prinzipien der digitalen Verwaltung sein müssen. Sie sollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger erkennen können, welche Daten sie an Behörden übermitteln, warum diese Daten verwendet werden und welche technischen Prozesse damit verbunden sind.
Statusabfragen, digitale Postfächer und einheitliche Nutzerkonten sind daher nicht nur Komfortfunktionen, sondern Bausteine einer Verwaltung, die sich verpflichtet fühlt, nachvollziehbar und überprüfbar zu bleiben – genauso, wie es Nutzerinnen und Nutzer heute aus anderen digitalen Lebensbereichen erwarten können.

