Der Werbeslogan der Playstation 4 von Sony lautet bekanntlich „For the players“. Das sieht die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen etwas anders, wie man in einem Statement angab. Die Folge daraus ist eine Abmahnung.
Dreh- und Angelpunkt der Kritik ist dabei das PSN. Laut AGB verfällt Guthaben im PSN nach 2 Jahren. Das sei nicht im Sinne der Verbraucher, sondern stelle lediglich die Absicht zur Bereicherung von Sony aus. Außerdem sei diese Handhabung in keinster Weise mit deutschem Recht im Einklang.
Ein weiterer Kritikpunkt ist laut der Verbraucherzentrale NRW der Umgang mit digitalen Inhalten. Der Käufer verliert zeitgleich mit dem Bezahlvorgang jedes Recht auf Widerruf, eine ausdrückliche Zustimmung fehle aber in diesem Kontext völlig.
Ziel der Abmahnung der Verbraucherzentrale ist es, dass Sony die entsprechenden AGBs an deutsches Recht anpasst. Sofern Sony dem nachkommt, sollte es keine weiteren Probleme geben. Wenn aber nicht, dann wird der Fall wohl vor Gericht landen.
Die vollständige Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW findet ihr hier: Abmahnung Sony