Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Valve abgemahnt. „Auch Spielehersteller können ihren Nutzern nicht einfach ihre Bedingungen aufzwingen“, sagte Carola Elbrecht vom Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Das Unternehmen zwinge Nutzer seiner Plattform Steam, neue Spielbedingungen zu akzeptieren, wenn sie weiter auf ihren Spieler-Account zugreifen wollen. Überdies können Nutzer mit personenbezogenem Account Spiele nicht weitergeben oder weiterverkaufen.
Anfang August überraschte Valve viele Nutzer seiner Steam-Plattform, eines von ihm betriebenen Online-Dienstes für Computerspiele: Beim Einloggen erhielten die Nutzer über ein Pop-up-Fenster den Hinweis, den geänderten Steam-Nutzungsbedingungen und der Valve-Datenschutzrichtlinie zuzustimmen. Alternativ konnte der Spieler den Button „Abbrechen“ wählen, damit aber auch nicht mehr auf den eigenen Spieler-Account zugreifen. Das benachteiligt nach Auffassung des vzbv besonders jene Spieler, die über Jahre Software von Valve gekauft haben und einen einzigen Account nutzen.
Noch kritischer wirke sich das bei Spielen mit Registrierungs- und Accountzwang aus, deren Nutzung nur über Steam möglich ist: Stimmen Spieler den neuen Bedingungen nicht zu, sei das Spiel online nicht mehr nutzbar. Der Trend zur Bindung eines Spiels an eine bestimmte Online-Plattform ist seit Jahren zu beobachten. Auch bei Valve sind viele Spiele nur über die Online-Plattform Steam nutzbar.
Auch wenn ein Spiel weiterverkauft oder verschenkt werden darf, kann der Käufer oder Beschenkte dieses nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Denn die Übertragung eines Steam-Accounts auf Dritte ist nicht möglich. Zwar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass per Download erworbene gebrauchte Spiele auch weiterveräußert werden dürfen. Allerdings läuft nach Auffassung des vzbv die Entscheidung ins Leere, wenn ein Spiel an eine Online-Plattform des Herstellers oder einen nur einmal nutzbaren Aktivierungsschlüssel gebunden ist. Darin sieht der vzbv einen klaren Wettbewerbsverstoß und mahnte den Anbieter deshalb ab.
Valve hat nun bis zum 26.September 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.