Gestern hat die Verbraucherzentrale, kurz VZBV, Publisher Blizzard abgemahnt. Grund dieser Abmahnung ist die mangelnde Informationspolitik bei Diablo 3, da der Spieler nicht ausreichend auf der Verpackung des Spiels über diverse Umstände in Kenntnis gesetzt wurde.
So wurde nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass man zum Spielen zwangsweise eine Verbindung zum Internet benötigt. Auch auf den zwangsweise nötigen Battle.net-Account sei nicht genügend hingewiesen worden. Weiterhin ist der hinlänglich bekannte Fehler 37 im Fokus, da es sich hierbei nicht um ein anfängliches Problem handelte, sondern der Fehler über Wochen hinweg bestand. Beim sogenannten Fehler 37 können sich Spieler nicht in ihren Account einloggen und somit Diablo 3 nicht spielen.
„Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden.“