Die ersten Beschwerden kamen schon kurz nach dem Release der Switch. Der gefürchtete Joy Con-Drift brachte so manche Spielfigur auf Abwege. Das Internet half zunächst mit einfachen Lösungswegen, doch dann, 2019, häuften sich die Beschwerden massiv. Die von einigen Eltern eingereichte Klage wurde nun vom Gericht abgewiesen.
Eigentlich hatte Nintendo recht rasch auf die Probleme reagiert. Bereits wenige Tage nach Einreichung der Klage gab es ein internes Memo bei Nintendo of America, welches die Mitarbeiter anwies, Joy Con-Reparaturen kostenlos auszuführen.
Jedoch wurde von den Klägern die Behauptung aufgestellt, dass seitens Nintendo nicht genug getan wurde, das bekannte Problem zu beheben. Der Vorwurf, das Unternehmen hätte bereits beim Verkauf gewusst, dass es dieses Problem geben würde, stand im Raum. Der Vorwurf lautete also konkret, dass Nintendo wissentlich ein fehlerhaftes Produkt verkauft habe. Die Sammelklage forderte immerhin Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen US-Dollar.
Das Besondere an dieser Klage war, dass nicht die Nutzer selbst klagen konnten. Immerhin gibt es genau für diesen Fall die Endbenutzer-Lizenvereinbarungen. Genau aus diesem Grund wurden ähnliche Klagen bereits zuvor abgewiesen. Allerdings reichten Eltern der minderjährigen Spieler diese neue Klage ein und argumentierten, dass die Kinder nicht an die Vereinbarungen gebunden seien. Immerhin seien diese aufgrund ihres Alters nicht oder nur teilweise geschäftsfähig.
Klage abgewiesen
Schlussendlich wurde die Klage abgewiesen. Die Argumentation der klagenden Eltern war so nicht stichhaltig. Es wurde festgestellt, dass es die Eltern selbst waren, welche die Konsolen kauften. Als volljähriger Käufer ist man auch an die Lizenzvereinbarungen gebunden und kann wegen eines auftretenden Problems nicht Klagen.
Der Joy Con-Drift war in der Vergangenheit Anlass einiger Klagen wegen desselben Problems. Nintendo selbst nahm das Problem aber auch nicht auf die leichte Schulter. Es gab sogar eine offizielle Entschuldigung von Nintendo-Präsident Shuntaro Furukawa. Das Unternehmen hat außerdem zwischenzeitlich sowohl beim OLED-Model als auch in der Standard-Variante Verbesserungen am Analogstick vorgenommen.
Den Klägern bleiben nun auf ihren Anwaltskosten sitzen, anstatt einen ordentlichen Schadensersatz einzustreichen. Eventuell hätten sie einfach den kostenlosen Reparaturservice in Anspruch nehmen sollen.
Quelle: govinfo.gov